- zuerkennen
- erkennen:Als Präfixbildung zu dem unter ↑ kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung ↑ Urkunde aus. In der Rechtssprache ist »erkennen« seit dem 13. Jh. im Sinne von »entscheiden, urteilen, bekannt machen« gebräuchlich (z. B. »das Gericht erkannte auf Freispruch«), woran sich neben aberkennen und zuerkennen das heute sehr häufige anerkennen anschließt (im 16. Jh. wohl nach lat. agnoscere gebildet). Die verhüllende biblische Wendung »ein Weib erkennen« für »Geschlechtsverkehr haben« ist Lehnübersetzung von lat. cognoscere feminam und geht letztlich auf den hebr. Urtext zurück. Abl.: 1Erkenntnis (mhd. erkantnisse »Erkennung, Einsicht«); 2Erkenntnis »richterliches Urteil« (erst im 18. Jh. von 1Erkenntnis unterschieden).
Das Herkunftswörterbuch . 2014.