zuerkennen

zuerkennen
erkennen:
Als Präfixbildung zu dem unter kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung Urkunde aus. In der Rechtssprache ist »erkennen« seit dem 13. Jh. im Sinne von »entscheiden, urteilen, bekannt machen« gebräuchlich (z. B. »das Gericht erkannte auf Freispruch«), woran sich neben aberkennen und zuerkennen das heute sehr häufige anerkennen anschließt (im 16. Jh. wohl nach lat. agnoscere gebildet). Die verhüllende biblische Wendung »ein Weib erkennen« für »Geschlechtsverkehr haben« ist Lehnübersetzung von lat. cognoscere feminam und geht letztlich auf den hebr. Urtext zurück. Abl.: 1Erkenntnis (mhd. erkantnisse »Erkennung, Einsicht«); 2Erkenntnis »richterliches Urteil« (erst im 18. Jh. von 1Erkenntnis unterschieden).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • zuerkennen — zuerkennen …   Deutsch Wörterbuch

  • Zuerkennen — Zuerkênnen, verb. irregul. act. (S. Kennen.) 1. Durch ein Urtheil für jemandes Eigenthum erklären. Einem den Preis zuerkennen. 2. Durch ein Urtheil auflegen. Einem 50 Thaler Strafe, die Bezahlung der Kosten, zuerkennen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • zuerkennen — ↑addizieren, ↑adjudizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • zuerkennen — V. (Aufbaustufe) jmdm. etw. durch ein Urteil zusprechen Beispiele: Der Richter hat ihr eine hohe Entschädigung zuerkannt. Den Einwanderern wurden besondere Privilegien zuerkannt …   Extremes Deutsch

  • zuerkennen — zusprechen; (einen Preis) verleihen; erteilen; vergeben * * * zu|er|ken|nen [ ts̮u:|ɛɐ̯kɛnən], erkennt zu/(seltener:) zuerkennt, erkannte zu/(seltener:) zuerkannte, zuerkannt <tr.; hat: durch einen Beschluss erklären, dass jmdm. etwas zusteht …   Universal-Lexikon

  • zuerkennen — zu̲·er·ken·nen; erkannte zu, hat zuerkannt; [Vt] jemandem etwas zuerkennen bestimmen (besonders durch den Beschluss eines Gerichtes), dass jemand etwas bekommt ≈ jemandem etwas zusprechen <jemandem einen Preis, ein Recht, eine Entschädigung… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zuerkennen — a) anerkennen, bewilligen, geben, verleihen, verschaffen, zubilligen, zugestehen, zuschlagen, zusprechen; (geh.): gewähren, zuteilwerden lassen; (Rechtsspr.): adjudizieren. b) beilegen, beimessen, zumessen, zuschreiben. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • zuerkennen — zu|er|ken|nen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • jemandem die Palme zuerkennen — Die Palme erringen; jemandem die Palme zuerkennen   Wer die Palme erringt, wird Sieger: Bei den Nachwuchswettbewerben errangen zwei Mädchen mit Arbeiten über den Umweltschutz die Palme. »Jemandem die Palme zuerkennen« bedeutet entsprechend… …   Universal-Lexikon

  • zusprechen — (einen Preis) verleihen; zuerkennen; erteilen; vergeben * * * zu|spre|chen [ ts̮u:ʃprɛçn̩], spricht zu, sprach zu, zugesprochen: 1. <itr.; hat in bestimmter Weise zu jmdm. sprechen, um ihn zu trösten, zu beruhigen oder um ihm Mut zu machen:… …   Universal-Lexikon

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